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Freibadbenutzungsgebühren
Unten aufgeführt finden Sie die Freibadnutzungsgebühren.
1. Für eine Einzelkarte (einmaliger Eintritt):
a) für Erwachsene und Jugendliche 4,50 €
b) für Erwachsene und Jugendliche ab 17.30 Uhr 3,50 €
c) für Kinder vom 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Schüler, Studenten und Schwerbehinderte mit Ausweis (Begleitperson frei bei entsprechendem Vermerk im Ausweis) 3,50 €
d) für Kinder vom 1. bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 1,00 €
2. Für eine Zehnerkarte (für 10 Benutzungen zum einmaligen Eintritt):
a) für Erwachsene und Jugendliche 37,50 €
b) für Kinder vom 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Schüler, Studenten und Schwerbehinderte 26,50 €
d) für Kinder vom 1. bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 8,00 €
3. Für eine Dauerkarte:
a) für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren 71,50 €
b) Schüler, Studenten, Behinderte mit Ausweis 60,50 €
c) für Kinder vom 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 33,00 €
d) für Kinder vom 1. bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 16,00 €
e) Dauerkarte für 3 Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr derselben Familie 93,00 €
f) für jedes weitere Kind bis zum vollendeten 16. Lebensjahr derselben Familie 22,00 €
4. Für eine Familienkarte und Kleingruppenkarte:
a) für maximal 2 Erwachsene und 2 Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr derselben Familie 143,00 €
b) für jedes weitere Kind bis zum vollendeten 16. Lebensjahr derselben Familie 22,00 €
5. Für eine Gruppenkarte:
a) ab 10 Personen Erwachsene 3,50€
b) ab 10 Personen Kinder 2,50 €
c) ab 10 Personen Behinderte 2,50 €
6. Kinder unter einem Jahr besuchen das Freibad kostenlos.
7. Garderobenschlüssel:
a) für die Ausgabe eines Garderobenschlüssels wird bei einem Einsatz von 5,00 € eine Leihgebühr von 1,00 € erhoben
b) für die Ausgabe eines Dauer-Garderobenschlüssels wird bei einem Einsatz von 10,00 € eine Leihgebühr von 7,50 € erhoben (nur in Verbindung mit der Lösung einer Dauer- oder Familienkarte möglich)
c) für den Gardarobenschlüssel vom Vorjahr wird bei einem Einsatz von 7,50 € eine Leihgebühr von 7,50 € erhoben
8. Sonstiges:
a) Telefon- oder Handynutzung 1,00 €
b) für die Ausgabe von einem Schirm wird bei einem Einsatz von 3,00 € eine Leihgebühr von 1,00 € erhoben
c) für die Ausgabe von Tischtennisschläger + Ball wird bei einem Einsatz von 5,00 € eine Leihgebühr von 1,00 € erhoben
d) für die Ausgabe von Volleyball wird bei einem Einsatz von 1,50 € + 10,00 € Leihgebühr (Handy, Uhr, Ausweis etc.) eine Leihgebühr von 1,50 € erhoben