Hauptbereich
Schulsport, Aufsicht und fachliche Mitwirkung
Deshalb befasst es sich nicht nur mit inhaltlichen Fragen zum Unterricht im Fach Sport, z. B. zum Fachlehrplan, sondern auch mit fächerübergreifenden und außerunterrichtlichen Bezügen. Themen von länderübergreifender Bedeutung werden im Rahmen der Kultusministerkonferenz der Länder behandelt, in der der Freistaat durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus vertreten ist. Nach Art. 3 Abs. 2 Nr. 1, 8 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) sind für den öffentlichen Schulbau in Bayern grundsätzlich die kommunalen Körperschaften als Sachaufwandsträger zuständig. Das schulaufsichtliche Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten ist gem. § 4 Abs. 4 Schulbauverordnung (SchulbauV) bei den Regierungen angesiedelt.
Die Regierungen sind Ansprechpartner in Angelegenheiten des Schulsports. Ihre Aufgaben umfassen:
- fachliche Angelegenheiten und Aufsicht über den Schulsport an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen
- den Einsatz der Fachberaterinnen und -berater für Sport bei den Staatl. Schulämtern einschl. Mitwirkung bei der dienstlichen Beurteilung
- die Mitwirkung in der amtlichen Lehrerfortbildung im Fachbereich Sport für Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamte, Schulleiterinnen und -leiter, Fachberaterinnen und -berater, Lehrerinnen und Lehrer sowie Förderlehrerinnen und -lehrer
- die fachliche Beratung bei Planung, Bau, Ausstattung, Betrieb und Unterhalt und Ermittlung des schulischen Sportstättenbedarfs
- die fachliche Mitwirkung bei der schulaufsichtlichen Genehmigung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten für Zwecke des schulischen Sports
- die Organisation der Schulsport-Wettbewerbe auf Kreis-, Regional- und Bezirksebene
- die Koordinierung der Aufgaben in den Arbeitskreisen "Sport in Schule und Verein"
Im Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus finden Sie Informationen zum Schulsport, zu Sportlehrkräften, zu den Partnerschulen des Leistungssports sowie zu relevanten Rechtsgrundlagen (siehe "Weiterführende Links").