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Hauptbereich

Antragsservice, Unterstützung durch Gemeinde

Die Gemeinden unterstützen ihre Gemeindeangehörigen bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren und halten Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die ihnen von anderen Behörden überlassen werden, bereit.

Die Gemeinden sind in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft den Gemeindeangehörigen bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren behilflich, auch wenn für deren Durchführung eine andere Behörde zuständig ist.

Soweit Anträge bei der Regierung, dem Bezirk oder dem Landratsamt einzureichen sind, haben auch die Gemeinden die Anträge entgegenzunehmen und unverzüglich an die betreffende Behörde weiterzuleiten. Die Antragstellung bei der Gemeinde gilt als Antragstellung bei einer dieser Behörden, soweit sich nicht aus Bundesrecht etwas anderes ergibt.

Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die den Gemeinden von anderen Behörden überlassen werden, halten die Gemeinden bereit.

  • Art. 58 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)

Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten

Die Verwaltungsgemeinschaft erledigt alle Aufgaben für die Bürger ihrer Mitgliedsgemeinden

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten
Alte Schulstr. 8
91634 Wilburgstetten
+49 9853 3892-0+49 9853 3892-0
+49 9853 3892-38+49 9853 3892-38

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

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