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Hauptbereich

Bildende Künstler, Beantragung einer Atelierförderung

Bildende Künstler können für die Dauer von zwei Jahren einen monatlichen Zuschuss zur Deckung ihrer Atelierkosten erhalten.

Zweck und Gegenstand

Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der bildenden Künstlerinnen und Künstler stellt der Freistaat Bayern Mittel für ein Atelierförderprogramm bereit.

Im Jahre 1997 wurde das Bayerische Atelierförderprogramm eingeführt. Es sieht vor, dass bis zu 100 bildende Künstlerinnen und Künstler (ohne Altersbegrenzung), deren Einkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet, für die Dauer von zwei Jahren einen monatlichen Zuschuss von 230 Euro zur Deckung ihrer Atelierkosten erhalten können, wenn sie von einer Sachverständigenkommission aufgrund ihrer künstlerischen Leistungen für diese Förderung ausgewählt worden sind.

Der Zuschuss wird für die Dauer von 24 Monaten gewährt. Eine Bewilligung ist maximal für zwei Förderzeiträume möglich und setzt jeweils eine erfolgreiche erneute Teilnahme am Auswahlverfahren voraus.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter "Weiterführende Links".

Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken

Bitte beachten Sie auch das Merkblatt für Bewerber (PDF-Dokument)

Eine Bewerbung für den Förderzeitraum 2023/2024 war nur bis zum 29.07.2022 möglich.

Sobald bekannt informieren wir hier über die nächsten Förderzeiträume und Auswahltermine.

  • Bayerisches Atelierförderprogramm für bildende Künstlerinnen und Künstler

Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken

Regierung von Mittelfranken

AdresseRegierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0+49 981 53-0
+49 981 53-1456+49 981 53-1456

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)

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