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Hauptbereich

Agrarförderungsprogramme, Stellung eines Mehrfachantrags

Landwirte/Landwirtinnen können mit dem Mehrfachantrag verschiedene Agrarförderungsprogramme beantragen.

Folgende Förderungen können beantragt werden:

  • Direktzahlungen
    • Einkommensgrundstützung
    • Umverteilungseinkommensstützung
    • Junglandwirte-Einkommensstützung
    • Zahlung für Teilnahme an Öko-Regelungen
    • Zahlung für Mutterkühe
    • Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
  • Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten
  • Auszahlung für Maßnahmen des Ökolandbaus
  • Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), „Moorbauernprogramm“ und Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm inkl. Erschwernisausgleich (VNP)
  • Prämie für Sommerweidehaltung für Rinder (Weideprämie Maßnahme - T10)
  • Ausgleichszahlung für Gewässerrandstreifen im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie
  • Beitragszuschuss für Mehrgefahrenversicherungen
  • Erschwernisausgleich Pflanzenschutz

Die Mehrfachantragstellung erfolgt jedes Jahr von Anfang März bis 15. Mai.

keine

  • GAP-Direktzahlungen-Gesetz
  • GAP-Konditionalitäten-Gesetz
  • GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz
  • GAP-Direktzahlungen-Verordnung
  • GAP-Konditionalitäten-Verordnung
  • GAP-Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystemverordnung
  • GAP-Ausnahmenverordnung
  • GAP-Strategieplan für die Förderperiode 1023 bis 2027 in überarbeiteter Fassung vom 30.09.2022

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach

AdresseAmt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach
Mariusstraße 26
91522 Ansbach
+49 981 8908-0+49 981 8908-0
+49 981 8908-1026+49 981 8908-1026

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

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