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Agrarförderungsprogramme, Beantragung einer Förderung

Mit dem Mehrfachantrag (MFA) beantragen die landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern Fördermaßnahmen und Ausgleichszahlungen.

Mit der Mehrfachantragstellung wird die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für flächen- und tierbezogene Fördermaßnahmen in Bayern umgesetzt.

Die Mehrfachantragstellung erfolgt jedes Jahr von Anfang März bis Mitte Mai.

keine

  • Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates vom 19. Januar 2009 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1290/2005, (EG) Nr. 247/2006, (EG) Nr. 378/2007 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003
  • Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach

AdresseAmt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach
Mariusstraße 26
91522 Ansbach
+49 981 8908-0+49 981 8908-0
+49 981 8908-1026+49 981 8908-1026

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)

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