Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Mönchsroth
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Mönchsroth
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate

Dienstleistungen:

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Sägweiher
TOLERANT, LEBENSWERT, OFFEN
Luftbild
TOLERANT, LEBENSWERT, OFFEN
Freibad Kinderbecken
TOLERANT, LEBENSWERT, OFFEN
Limesturm
TOLERANT, LEBENSWERT, OFFEN
Ratsinformationssystem
Dienstleistungen

Hauptbereich

Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung, Beantragung einer Förderung von Projekten

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Förderung von Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern.

Zweck

Zweck der Zuwendung ist es,die Bildung zur nachhaltigen Entwicklung und Umweltbildung in Bayern im Sinne des öffentlichen Interesses und des Bildungsauftrags der Bayerischen Verfassung auszubauen.

Gegenstand

Zuwendungen werden für Vorhaben gewährt, die qualitativ hochwertige Bildungsangebote BNE/UB schaffen. Diese Vorhaben müssen sich am Leitbild einer BNE ausrichten. Die Prüfung der Wertigkeit erfolgt gemeinsam mit der Bewilligungsbehörde (Regierungen) und dem Beratergremium im Zuge der Beurteilung der Projektanträge.

BNE vermittelt faktisches Wissen zur Nachhaltigkeit und fördert Fähigkeiten und Kompetenzen, um eine gesellschaftliche Transformation zur Nachhaltigkeit aktiv mitzugestalten. Dabei stehen insbesondere die Gestaltungskompetenz, aber auch die Fähigkeit zum vorausschauenden Denken und autonomen Handeln sowie die Partizipation an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen im Vordergrund. BNE soll es allen Menschen ermöglichen, die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Welt zu verstehen und verantwortungsvolle, nachhaltige Entscheidungen zu treffen. Die Bildungsangebote richten sich grundsätzlich an Interessierte aller Altersstufen, dabei sind zielgruppenspezifische Angebote möglich. Gefördert werden Projekte, die den Teilnehmenden zum Beispiel Umweltbewusstsein, ökologische Zusammenhänge oder Möglichkeiten für nachhaltiges Handeln aufzeigen und dadurch zur Verstärkung von BNE und ihrer Breitenwirkung beitragen. Staatlich anerkannte Umweltstationen können neben der Grundförderung nach den Richtlinien für die staatliche Anerkennung und Förderung von Umweltstationen (FöR-UmwSt) Zuwendungen nach diesen Richtlinien für Projekte erhalten, die thematisch beziehungsweise methodisch innovativ sind und insbesondere der Entwicklung und Erprobung von neuartigen Angeboten dienen. Zuwendungen werden nach diesen Richtlinien auch gewährt für die Durchführung von Vorhaben, die der Netzwerkbildung dienen. Gefördert werden hier die auf Regierungsbezirksebene organisierten Netzwerkveranstaltungen (Runder Tisch Umweltbildung, Umweltforum).

Zuwendungsempfänger

Zuwendungen können Einrichtungen erhalten, die sich in der BNE durch die Schaffung hochwertiger Bildungsangebote BNE/UB engagieren. Zuwendungsempfänger ist diejenige juristische Person mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Bayern, die die Trägerschaft der Umweltbildungseinrichtung innehat, so z. B. eine Kommune, eine kirchliche Einrichtung oder eine gemeinnützig tätige juristische Person des Privatrechts wie eingetragener Verein und rechtsfähiger Verband.

Zuwendungsfähige Kosten

Ausgaben für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einschließlich Evaluierung eines Bildungsvorhabens sowie Ausgaben für die Organisation und Durchführung von Treffen zur Netzwerkbildung.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum zwischen 1 Jahr(en) und 2 Jahr(en).

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eine Zuwendung in Höhe von bis zu 70 Prozent gewährt werden.

Die fachliche Kompetenz des Projektträgers sowie die ausgewogene Vermittlung der Bildungsinhalte müssen gewährleistet sein.

Anträge auf Zuwendungen nach diesen Förderrichtlinien sind von den Vorhabenträgern mit dem jeweils aktuellen Antragsformblatt des Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und ergänzenden Unterlagen (zum Beispiel Projektbeschreibung, Ausgabenkalkulation, Finanzierungsplan) in einfacher Fertigung bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die örtlich zuständige Regierung (Bewilligungsbehörde) prüft die Fördervoraussetzungen und leitet ein Exemplar des Antrags an das StMUV weiter. 

Die Anträge werden in einem vom StMUV eingesetzten Fachgremium (Beratergremium) beraten, an dessen Sitzungen auch Vertreter der Regierungen teilnehmen. Das StMUV trifft unter Einbeziehung der Empfehlungen des Beratergremiums die Entscheidung über die Auswahl der Projekte. 

Der Zuwendungsbescheid wird durch die Bewilligungsbehörde erteilt, die auch das weitere Förderverfahren abwickelt.

(Die Bewilligungsbehörde kann auf Antrag schriftlich oder elektronisch die Einwilligung in den vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilen, wenn die Voraussetzungen der VV Nr. 1.3.3 zu Art. 44 BayHO vorliegen.)

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

Es fallen keine Kosten an.

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 2 Monat(en) bis zu 4 Monat(en) zu rechnen.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß den FöR-PrBNe: (siehe unter "Formulare")
    • Zuwendungsfähige Ausgaben/Finanzierungsplan (Anlage 1 zum Antrag): (siehe Anlage 1 des Antragsformulars unter "Formulare")
    • Ausgabenkalkulation (Anlage 2 zum Antrag): (siehe Anlage 2 des Antragsformulars unter "Formulare")
    • Detaillierte Projektbeschreibung
    • Zusammenstellung der innerhalb des Vorhabens geplanten Bildungselemente BNE/UB (Anlage 4 zum Antrag): (siehe Anlage 4 des Antragsformulars unter "Formulare")
    • Ggf. Erläuterungen zur fachlichen Kompetenz
    • Verwendungsnachweis: (siehe unter "Formulare")
    • Übersicht über Einnahmen und Ausgaben (Anlage 1 zum VN): (siehe Anlage 1 zum VN unter "Formulare")
    • Zusammenstellung der innerhalb des Vorhabens durchgeführten Bildungselemente BNE/UB (Anlage 2 zum VN)
    • Sachbericht

  • Richtlinien für die Förderung von Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern (FöR-PrBNE) vom 14. Juli 2022

Regierung von Mittelfranken

AdresseRegierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0+49 981 53-0
+49 981 53-1456+49 981 53-1456

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Infobereich