Dienstleistungen:

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Sägweiher
TOLERANT, LEBENSWERT, OFFEN
Luftbild
TOLERANT, LEBENSWERT, OFFEN
Freibad Kinderbecken
TOLERANT, LEBENSWERT, OFFEN
Limesturm
TOLERANT, LEBENSWERT, OFFEN
Ratsinformationssystem
Dienstleistungen

Hauptbereich

Arzt/Ärztin, Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation

Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.

Wenn Sie den ärztlichen Heilberuf nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf Ihre Approbation als Arzt/Ärztin zu verzichten.

Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Bayerischen Landesärztekammer.

Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.

Sie übermitteln Ihre Approbationsurkunde im Original sowie das ausgefüllte Formular (siehe "Formulare") an die zuständige Regierung.

Die Regierung von Oberbayern ist zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben; die Regierung von Unterfranken ist zuständig für die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken.

keine

keine

  • Approbationsurkunde im Original

  • § 9 Bundesärzteordnung (BÄO)

Regierung von Unterfranken

AdresseRegierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
+49 931 380-00+49 931 380-00
+49 931 380-2222+49 931 380-2222

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)

Infobereich