Dienstleistungen: Gemeinde Mönchsroth

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Ratsinformationssystem
Dienstleistungen

Hauptbereich

Manöver, Anmeldung

Manöver der Bundeswehr und ausländischer Streitkräfte müssen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Beschreibung

Als Manöver bezeichnet man eine realistische militärische Übung, die auf einem Truppenübungsplatz oder außerhalb von diesem abgehalten werden kann. Manöver sind Ausbildungstätigkeiten der entsprechenden militärischen Einheiten und dienen der Einsatzvorbereitung.

Die Manöver sind rechtzeitig bei der zuständigen Behörde durch die ausführende Einheit anzumelden. Bei der Anmeldung ist anzugeben, in welchem Umfang Straßen voraussichtlich mehr als verkehrsüblich benutzt werden sollen.

Zuständig für die Entgegennahme der Manöveranmeldungen sind in der Regel die Bayerische Staatskanzlei, die Regierung oder die Kreisverwaltungsbehörde. Näheres hierzu regelt die Bekanntmachung über Manöver und andere Übungen der Bundeswehr und der Streitkräfte der Entsendestaaten in Bayern (Manöverbekanntmachung).

Auf Grundlage der Anmeldungen werden die weiteren betroffenen Behörden einschließlich der jeweils betroffenen Gemeinden unterrichtet. Zudem wird die ortsübliche Bekanntmachung der Übungen veranlasst.

Zuständiges Amt

Bayerische Staatskanzlei
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München
+49 89 2165-0
Landratsamt Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
+49 981 468-0
+49 981 468-1119
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0
+49 981 53-1456
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}

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