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Studium, Informationen über Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Technische Hochschulen
Sie können sich über die Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Technische Hochschulen in Bayern informieren.
Beschreibung
In Bayern gibt es 17 staatliche und 7 nicht-staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Technische Hochschulen (vormals Fachhochschulen; im Folgenden: Hochschulen); Fachhochschulstudiengänge bieten außerdem die Universität der Bundeswehr München und die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt an. Damit ist an insgesamt 26 Standorten in allen Landesteilen Bayerns ein wohnortnahes Hochschulstudium möglich. Hinzu kommen weitere regionale Studienangebote, die im Rahmen der wissenschaftsgestützten Struktur- und Regionalisierungsstrategie der Staatsregierung seit 2014 auf- und ausgebaut werden.
Ein Hochschulstudium zeichnet sich durch den ausgeprägten Praxisbezug der Lehre und die Ausrichtung auf den Arbeitsmarkt aus. Alle Professoren und Professorinnen verfügen neben ihrer wissenschaftlichen Qualifikation über eine mehrjährige Berufspraxis. Die Studierenden werden in praktischen Studiensemestern frühzeitig mit den Anforderungen der Arbeitswelt vertraut und beschäftigen sich bereits während des Studiums intensiv mit konkreten Fragestellungen aus der beruflichen Praxis.
Die Studienangebote richten sich daher insbesondere an Studieninteressierte, die mit wissenschaftlichen Methoden vor allem handlungsorientiert und ergebnisnah arbeiten wollen.
Die Hochschulen bieten in der Regel Bachelor- und Masterstudiengänge an. Bachelorstudiengänge führen zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Die Regelstudienzeit beträgt grundsätzlich sieben Semester, davon in der Regel ein praktisches Studiensemester. Das Studium schließt mit einem Bachelorgrad ab, z.B. "Bachelor of Engineering (B.Eng.)".
Masterstudiengänge führen zu einem zweiten Hochschulabschluss. Sie setzen entweder direkt auf dem ersten Hochschulabschluss auf oder können als weiterbildender Masterstudiengang (Weiterbildungsstudiengänge) nach einer an den ersten Hochschulabschluss anschließenden Berufspraxis aufgenommen werden. Die Regelstudienzeit beträgt drei oder vier Semester. Das Studium schließt mit einem Mastergrad ab, z. B. "Master of Engineering (M.Eng.)".
Weitere Informationen zu den bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften/ Technischen Hochschulen und ihren Studienangeboten finden Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (siehe "Weiterführende Links").
Voraussetzungen
Das Studium in einem Bachelorstudiengang setzt die Fachhochschulreife oder die allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife voraus. Auch Absolventinnen der Meisterprüfung, der Meisterprüfung gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfungen sowie von Fachschulen und Fachakademien können unter bestimmten Voraussetzungen an einer Hochschule studieren.
Die Hochschulen können für einzelne Studiengänge zusätzlich eine der gewählten Fachrichtung entsprechende Ausbildung in einem Ausbildungsberuf oder eine praktische Tätigkeit (Vorpraxis) verlangen.
Für Studiengänge der Ausbildungsrichtungen Gestaltung, Architektur und Inneneinrichtung muss zum Nachweis einer entsprechenden künstlerischen Begabung zusätzlich eine Eignungsprüfung bestanden werden.
Das Studium in einem Masterstudiengang setzt einen ersten Hochschulabschluss voraus; die Hochschulen legen darüber hinaus weitere Zugangsvoraussetzungen fest.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Studienberatung und sonstigen zuständigen Stelle (Zulassungs-, Immatrikulations-, Studienamt u.ä.) der jeweiligen Hochschule.
Fristen
Das Hochschulstudium beginnt in der Regel im Wintersemester (1. Oktober).
In allen Studiengängen ist eine Einschreibung zum Studium erforderlich (Immatrikulation).
Für eine Reihe von Studiengängen ist vor der Einschreibung eine formelle Zulassung erforderlich (zulassungsbeschränkte Studiengänge). In diesen Fällen gibt es unbedingt einzuhaltende Ausschlussfristen für den Eingang des Zulassungsantrags bei der Hochschule.
Die bei manchen Studiengängen erforderlichen Eignungsprüfungen liegen möglicherweise noch vor diesem Termin. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Hochschule nach den jeweils gültigen Fristen.
In nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen kann die Hochschule vor der Einschreibung eine Voranmeldung verlangen.
An einigen Hochschulen ist in einigen Studiengängen ein Studienbeginn auch im Sommersemester (15. März) möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Studienberatung und sonstigen zuständigen Stelle (Zulassungs-, Immatrikulations-, Studentenamt u.ä.) der jeweiligen Hochschule.
Erforderliche Unterlagen
- Unterlagen für die Bewerbung um einen Studienplatz bzw. Immatrikulation für den jeweiligen Studiengang erhalten Sie direkt bei den zuständigen Stellen (Zulassungs-, Immatrikulations-, Studentenamt u.ä.) der jeweiligen Hochschule.
Kosten
Das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelor) und das Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt (Master), sind studienbeitragsfrei.
Weiterbildung: Für das Studium von Gaststudierenden und die Teilnahme von Studierenden an speziellen Angeboten des weiterbildenden Studiums erheben die Hochschulen Gebühren; von Teilnehmern und Teilnehmerinnen an einem weiterbildenden Studium, die nicht Studierende oder Gaststudierende sind, sowie von Studierenden, die ausschließlich an Studienangeboten an einem ausländischen Standort außerhalb der Europäischen Union teilnehmen, wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben.
Berufsbegleitendes Studium: Entsprechend dem erhöhten Aufwand für das Studium in einem berufsbegleitenden Studiengang erheben die Hochschulen Gebühren. Die Höhe der Gebühren ist nach dem Aufwand der Hochschule und nach der Bedeutung der Leistung für die Studierenden oder Gaststudierenden zu bemessen.
Jeder Studierende, der an einer bayerischen staatlichen Hochschule eingeschrieben ist, muss pro Semester einen Semesterbeitrag entrichten. Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem Grundbeitrag (Studentenwerksbeitrag) sowie ggf. dem Solidarbeitrag für das Semesterticket im jeweiligen ÖPNV-Verkehrsverbund. Der Semesterbeitrag wird von der jeweiligen Hochschule erhoben und muss vor der Immatrikulation entrichtet sein.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Studienberatung und sonstigen zuständigen Stelle (Zulassungs-, Immatrikulations-, Studentenamt u.ä.) der jeweiligen Hochschule.
Rechtsgrundlagen
- Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG)
- Gesetz über die Hochschulzulassung in Bayern (Bayerisches Hochschulzulassungsgesetz - BayHZG)
- Verordnung über die Hochschulzulassung an den staatlichen Hochschulen in Bayern (Hochschulzulassungsverordnung - HZV)
- Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung - QualV)
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Auslandsstudium, Informationen
- Weiterbildendes Studium, Informationen
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- Studium im Beamtenverhältnis, Anmeldung zum Auswahlverfahren für einen Studienplatz
- Studium, Bewerbung an den Akademien der Bildenden Künste
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- Studium an einer Universität, Beantragung der Zulassung oder Voranmeldung
- Studieren in Bayern, Informationen
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- Hochschulen für angewandte Wissenschaften/ Technische Hochschulen, Forschung und Entwicklung
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