Dienstleistungen
Hauptbereich
Psychotherapie, Informationen
Beschreibung
Versicherte haben im Rahmen der Krankenbehandlung Anspruch auf ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung. Die psychotherapeutische Behandlung einer Krankheit wird durch Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Psychotherapeuten, soweit sie zur psychotherapeutischen Behandlung zugelassen sind, sowie durch Vertragsärzte unterschiedlicher Fachrichtungen erbracht.
§ 27, 28 Abs. 3 Sozialgesetzbuch V
Gesetzliche Krankenkassen
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}