Dienstleistungen
Hauptbereich
Entwicklungshelfer, Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung
Beschreibung
Versicherungsschutz in der Unfallversicherung besteht für den Vorbereitungsdienst im Bundesgebiet sowie im Ausland und für den Entwicklungsdienst für eine begrenzte Zeit der Auslandsbeschäftigung.
§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch VII
Träger des Entwicklungsdienstes, gesetzliche Krankenkassen; Rentenversicherungsträger; UnfallversicherungsträgerRechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}