Dienstleistungen
Hauptbereich
Gewässer erster und zweiter Ordnung, Informationen zum Hochwasserschutz
Staat und Kommunen treffen Schutzmaßnahmen und Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwasser zu begrenzen. Daneben ist jeder Einzelne gefordert eigene Vorbereitungen zu treffen, um dadurch Schäden zu vermeiden oder zu verhindern.
Beschreibung
Über Ihr Wasserwirtschaftsamt erhalten Sie nähere Informationen über die Schutzmaßnahmen und Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwasser zu begrenzen, sowie zu der für Ihr Gemeindegebiet kritische Hochwassermarke.
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Zuständiges Amt
Wasserwirtschaftsamt Ansbach
Dürrnerstr. 2
91522 Ansbach
+49 981 9503-0
+49 981 9503-210
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}