Lebenslagen
Hauptbereich
Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen der Beschäftigten
Wenn Sie Personal beschäftigen, müssen Sie es bei der Sozialversicherung anmelden und Steuern sowie Sozialabgaben zahlen. Bei bestimmten Arbeitsverhältnissen gibt es jedoch Ausnahmen von der Versicherungspflicht.
- Ausgleichsabgabe, Bezahlung
- Sozialversicherungsbeiträge, Beantragung einer Erstattung durch Maßnahmeträger
- Sozialversicherungsbeiträge, Beantragung der Erstattung bei Erhalt von Saison-Kurzarbeitergeld
- Sozialversicherung, Anmeldung eines Arbeitnehmers
- Sozialversicherung, Abmeldung eines Arbeitsnehmers
- Schwarzarbeit, Informationen zur Bekämpfung
- Mutterschutz, Beantragung der Erstattung für gezahltes Entgelt
- Lohnsummen, Meldung an den Unfallversicherungsträger
- Lohnsteuer, Anmeldung durch den Arbeitgeber
- Künstlersozialversicherung, Mitteilung bei Änderung der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung
- Künstlersozialkasse, Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Bescheid zur Abgabepflicht
- Gesetzliche Unfallversicherung, Anmeldung eines Unternehmens, einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit
- Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung, Beantragung
- Betriebs- und Haushaltshilfe der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, Beantragung
- Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt für Beschäftigte, Meldung an die Sozialversicherung
- Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte, Mitteilung und Bezahlung