Lebenslagen
Hauptbereich
Arbeitsschutz
Arbeitsschutz bewahrt die Beschäftigten vor berufsbedingten Gefahren und schädigenden Belastungen am Arbeitsplatz. Auch die Gesundheitsförderung sowie die Mobilisierung der körperlichen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten gehören zum Arbeitsschutz.
- Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten, Beantragung der Zulassung als Fachbetrieb
- Explosionsgefährliche Stoffe, Anzeige der Tätigkeitsaufnahme und der bestellten verantwortlichen Personen
- Explosionsgefährliche Stoffe, Beantragung einer Genehmigung zur Lagerung
- Feuerwerk, Anzeige über das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
- Kündigungsschutz, Beantragung der Zustimmung zur Kündigung
- Lenk- und Ruhezeiten, Überwachung
- Mutterschutz, Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau
- Sonn- und Feiertage, Beantragung einer Genehmigung für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern
- Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen, Anzeige
- Berufskrankheit, Anzeige bei Verdacht
- Bergbau, Erklärung der Bestellung einer Aufsichtsperson
- Arbeitsschutzmanagementsystem, Beratung und Prüfung auf der Grundlage von OHRIS
- Arbeitsschutzorganisation in Betrieben, Durchführung von Prüfungen
- Arbeitssicherheit, Beantragung einer Ausnahme bei der Bestellung eines Betriebsarztes oder Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Arbeitsunfälle, Schadensfälle und Berufskrankheiten, Durchführung von Untersuchungen
- Arbeitszeit, Beantragung einer Verlängerung für Beschäftigte eines Saison- und Kampagnebetriebs
- Asbesthaltige Materialien, Anzeige von Tätigkeiten
- Bauarbeiterschutz, Überwachung
- Bauvorhaben, Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle
- Überwachungsbedürftige Anlagen, Kontrolle