Lebenslagen
Hauptbereich
Arbeitsschutz
Arbeitsschutz bewahrt die Beschäftigten vor berufsbedingten Gefahren und schädigenden Belastungen am Arbeitsplatz. Auch die Gesundheitsförderung sowie die Mobilisierung der körperlichen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten gehören zum Arbeitsschutz.
- Berufskrankheitsverfahren, Erstellung von Gutachten
- Überwachungsbedürftige Anlagen, Kontrolle
- Strahlenschutz, Aufsicht
- Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen, Anzeige
- Sozialvorschriften im Straßenverkehr, Informationen
- Sonn- und Feiertage, Beantragung einer Genehmigung für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern
- Mutterschutz, Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau
- Kündigungsschutz, Beantragung der Zustimmung zur Kündigung
- Gewerbeärztlicher Dienst, Informationen
- Feuerwerk, Anzeige über das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
- Explosionsgefährliche Stoffe, Beantragung einer Genehmigung zur Lagerung
- Explosionsgefährliche Stoffe, Anzeige der Tätigkeitsaufnahme und der bestellten verantwortlichen Personen
- Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten, Beantragung der Zulassung als Fachbetrieb
- Berufskrankheit, Anzeige bei Verdacht
- Bergbau, Erklärung der Bestellung einer Aufsichtsperson
- Bauvorhaben, Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle
- Bauarbeiterschutz, Überwachung
- Asbesthaltige Materialien, Anzeige von Tätigkeiten
- Arbeitszeit, Beantragung einer Verlängerung für Beschäftigte eines Saison- und Kampagnebetriebs
- Arbeitsunfälle, Schadensfälle und Berufskrankheiten, Durchführung von Untersuchungen
- Arbeitssicherheitsorganisation, Beantragung einer Ausnahme
- Arbeitsschutzorganisation in Betrieben, Durchführung von Prüfungen
- Arbeitsschutzmanagementsystem-Konzept (OHRIS), Beratung
- Akkordarbeit, Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom Beschäftigungsverbot