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Statistiken zu Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Übermittlung von Daten
Sie betreiben eine Brüterei, eine Geflügelschlachterei oder ein Sägewerk oder sind Düngemittelhändler, -importeur oder -produzent? Dann müssen Sie bestimmte Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage. Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.
Für Statistiken zur Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei erhebt das StBA bestimmte Daten von Unternehmen aus diesen Bereichen. Aus den Ergebnissen der Erhebungen werden Analysen und Prognosen über die Entwicklung auf dem Agrarsektor erstellt. Sie bilden damit eine Grundlage für politische Entscheidungen auf Landes-, Bundes- und Ebene der Europäischen Union (EU).
Wenn Sie ein Unternehmen aus einem der folgenden Bereiche führen und ausgewählt wurden, müssen Sie Daten an das StBA übermitteln:
- Brüterei mit einem Fassungsvermögen von mindestens 1.000 Eiern ausschließlich des Schlupfraumes
- Geflügelschlachterei mit EU-Zulassung
- holzbearbeitendes Gewerbe oder Sägewerk
- Betriebe mit mindestens 20 Beschäftigten, in denen Erzeugnisse des holzbearbeitenden Gewerbes hergestellt werden. Bei Sägewerken liegt die Erhebungsgrenze bei mindestens 10 Beschäftigten.
- Düngemittel-Unternehmen,
- das Düngemittel erstmals in Verkehr bringt
Je nach Wirtschaftszweig sind unterschiedliche Auskünfte nötig. Zudem fragt das StBA bestimmte Angaben in unterschiedlichen Zeiträumen ab, etwa monatlich, vierteljährlich, jährlich oder mit Abstand mehrerer Jahre. Unter anderem müssen Sie gegebenenfalls Angaben zu Ihrem Betrieb oder Unternehmen machen.
Brütereien:
Merkmale zu Bruteiereinlagen und zur Kükenerzeugung, also
- monatlich: Zahl der Bruteier zur Erzeugung von Hühnern, Enten, Gänsen, Truthühnern und Perlhühnern
- monatlich: Zahl der geschlüpften Küken, bei Hühnern auch nach Nutzungsrichtung und Verwendungszweck
- jährlich: Fassungsvermögen der Brutanlagen ausschließlich des Schlupfraumes
Geflügelschlachtereien:
Merkmale zur Geflügelschlachtung, also
- monatlich: die Zahl und das Schlachtgewicht des geschlachteten Geflügels nach Art, Herrichtungsform und Angebotszustand
holzbearbeitendes Gewerbe oder Sägewerke:
Merkmale über Rohholz und Erzeugnisse des holzbearbeitenden Gewerbes, also
- jährlich: die Zugänge, Abgänge und Bestände an Rohholz und Erzeugnissen des holzbearbeitenden Gewerbes nach der Herkunft und Holzart.
Düngemittel-Unternehmen:
Merkmale über den Inlandsabsatz von Düngemitteln, also
- vierteljährlich: Inlandsabsatz von mineralischen Düngemitteln nach Pflanzennährstoffen, Arten und Absatzgebieten jeweils nach der Menge.
Sie betreiben ein Unternehmen aus einem der folgenden Bereiche und das StBA hat Sie dazu aufgefordert, Daten zu übermitteln:
- Brüterei mit einem Fassungsvermögen von mindestens 1.000 Eiern ausschließlich des Schlupfraumes
- Geflügelschlachterei mit EU-Zulassung
- holzbearbeitendes Gewerbe oder Sägewerk
- Betriebe mit mindestens 20 Beschäftigten, in denen Erzeugnisse des holzbearbeitenden Gewerbes hergestellt werden. Bei Sägewerken liegt die Erhebungsgrenze bei mindestens 10 Beschäftigten.
- Düngemittel-Unternehmen,
- das Düngemittel erstmals in Verkehr bringt
Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:
- Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln.
- Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Schreiben entnehmen.
Melden Sie sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das Online-Meldeverfahren IDEV zu nutzen:
- Übermitteln Sie die Daten über elektronische Online-Formulare. IDEV unterstützt Sie, um Ihren Aufwand zu reduzieren.
- Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie mit dem Schreiben erhalten.
- Gegebenenfalls fordert Sie das Statistische Bundesamt dazu auf, Ihre Daten zu vervollständigen.
Sie erhalten eine Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten.
Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.
Für Sie entstehen keine Kosten.
Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.
Für die Dateneingabe benötigen Sie in der Regel zwischen 10 Minuten und 1 Stunde.
- Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
- §§ 49 bis 51 Agrarstatistikgesetz (AgrStatG)
- §§ 55 bis 57 Agrarstatistikgesetz (AgrStatG)
- §§ 82 bis 84 Agrarstatistikgesetz (AgrStatG)
- §§ 88 bis 90 Agrarstatistikgesetz (AgrStatG)
- § 94 Absatz 2 Agrarstatistikgesetz (AgrStatG)