Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Mönchsroth
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Dienstleistungen:

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Sägweiher
TOLERANT, LEBENSWERT, OFFEN
Luftbild
TOLERANT, LEBENSWERT, OFFEN
Freibad Kinderbecken
TOLERANT, LEBENSWERT, OFFEN
Limesturm
TOLERANT, LEBENSWERT, OFFEN
Ratsinformationssystem
Dienstleistungen

Hauptbereich

Schulaufwand, Informationen über Träger

Der Schulaufwand umfasst die Kosten für den Bau und Betrieb der gesamten Schule sowie den Aufwand für das Hauspersonal. Träger des Schulaufwands ist bei öffentlichen Schulen in der Regel eine Kommune, bei privaten Schulen der jeweilige private Träger (z.B. die Kirche).

Zum Schulaufwand gehören unter anderem die Aufwendungen für

  • Bereitstellung, Einrichtung, Ausstattung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der Schulanlage,
  • Lehrmittel sowie Schulbücher als sog. lernmittelfreie Lernmittel,
  • Schulveranstaltungen,
  • Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens,
  • Geschäftsbedürfnisse der Schule,
  • die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf Unterrichtswegen (bei Grund-/Mittel-/Förderschulen auch die notwendige Beförderung auf dem Schulweg) und
  • Hauspersonal.

Schulaufwandsträger ist sowohl bei staatlichen als auch bei kommunalen Schulen grundsätzlich die jeweils zuständige kommunale Körperschaft. Lediglich in Ausnahmefällen (z.B. bei staatlichen Gymnasien mit Heim) trägt der Staat den Schulaufwand selbst.

In einigen Bereichen, z.B. zu Baumaßnahmen, Kosten der Lernmittelfreiheit sowie zur Schülerbeförderung leistet der Staat Zuschüsse an die kommunalen Träger des Schulaufwands.

Bei den privaten Schulen wird danach differenziert, ob die Schulen als Ergänzungs- oder als Ersatzschulen betrieben werden. Die Möglichkeit der staatlichen Förderung steht lediglich Ersatzschulen offen. Die staatliche Förderung erfolgt schulartbezogen in verschiedenen Ausprägungen und teilweise mit Differenzierung zwischen staatlich genehmigten und staatlich anerkannten Schulen. Bestandteile der Förderung im Bereich des Schulaufwandes sind z.B. Zuschüsse zu Baumaßnahmen, z.T. Schulgeldersatz sowie sonstige Leistungen wie z.B. Zuweisungen zu den Kosten der Lernmittelfreiheit, soweit Lernmittelfreiheit gewährt wird. Der Finanzierung von Schulaufwand im Privatschulbereich liegen zumeist Pauschalierungen zugrunde.

Des Weiteren können sich private Schulen über die Erhebung von Schulgeld (im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen) sowie über Zuwendungen Dritter (z.B. Spenden, kommunale Leistungen) finanzieren.

  • Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)

Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten

Die Verwaltungsgemeinschaft erledigt alle Aufgaben für die Bürger ihrer Mitgliedsgemeinden

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten
Alte Schulstr. 8
91634 Wilburgstetten
+49 9853 3892-0+49 9853 3892-0
+49 9853 3892-38+49 9853 3892-38

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)

Infobereich